Prävention sexualisierter Gewalt

Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt: Prävention – Intervention – Aufarbeitung

Aktion Sühnezeichen Friedensdienste (ASF) lehnt jede Form von Machtmissbrauch, Diskriminierung, Grenzüberschreitung und Beleidigung ab, sei es aufgrund von Gender, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Hautfarbe oder anderer Zuschreibungen. Jeglicher Form sexualisierter Gewalt, Übergriffen und Belästigungen wird entgegengetreten. Wir bei ASF möchten alles uns Mögliche tun, die Freiwilligen und Programmteilnehmer*innen und Mitarbeitenden vor Gewalt, Beleidigung, Ausgrenzung, Verletzungen und Schaden zu schützen.

Das Schutzkonzept bildet ein umfassendes Fundament zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt.

Prävention

Bei Gewalt, Übergriffen und Belästigungen einzuschreiten oder sich bei Bedarf Unterstützung zu holen ist Verantwortung und Verpflichtung aller Mitarbeiter*innen. Wir möchten alles dafür tun, die anvertrauten Freiwilligen, Programmteilnehmer*innen und hauptamtlichen sowie ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen vor Gewalt, Beleidigung, Ausgrenzung, Verletzungen und Schaden zu schützen.

Wir nehmen bei ASF die Prävention von sexualisierter Gewalt sehr ernst und möchten allen teilnehmenden Menschen signalisieren, dass sexualisierte Gewalt nicht geduldet wird. Freiwillige und Sommerlagerteilnehmer*innen werden für die Wachsamkeit gegenüber sexualisierten Übergriffen sensibilisiert und über Ansprech- und Vertrauenspersonen informiert.

  • Regelmäßige Qualifizierung und Schulung der Mitarbeiter*innen
  • Sensibilisierung der Teamer*innen der Sommerlager und der ASF-Seminare für sexualisierte Übergriffe. Thematisierung und Hinweise durch Merkblätter, Aufzeigen von Ansprechpersonen und Unterstützer*innen
  • Externe Vertrauenspersonen als Ansprechpartner*innen
  • Selbstverpflichtungserklärung für Mitarbeiter*innen
  • Selbstverpflichtungserklärung für ehrenamtliche Teamer*innen
  • Sensibilisierung der Verantwortlichen in den Einsatzstellen der Freiwilligen
  • Unterstützung für Betroffene

Schutzkonzept: Prävention – Intervention – Aufarbeitung

Zum Download

Intervention bei aktuellen Vorfällen

Alle Maßnahmen, die zur Beendigung der Vorfälle von sexualisierter Gewalt dienen und die Betroffenen schützen, werden umgesetzt. Dies beinhaltet das Einordnen von Vorfällen und die Einleitung entsprechender Schritte zur Beendigung der Diskriminierung und Gewalt, zur Aufklärung und Verfolgung sowie zur strukturellen Analyse und Anpassung.

Wenn Teilnehmende unserer Programme sexualisierte Übergriffe erleben, können sie sich an geschulte Mitarbeiter*innen wenden. In der Regel sind dies die Landesbeauftragten oder die Referentin für Sommerlagerarbeit. Unseren Freiwilligen steht darüber hinaus eine unabhängige Vertrauensperson zur Verfügung, die Sozialarbeiterin Daniela Kessler (Kontakt hier). Die Gespräche mit ihr sind vertraulich. Nur, wenn die Betroffenen zustimmen, werden Informationen an die Geschäftsstelle weitergegeben.

Aufarbeitung von Vorfällen in der Vergangenheit

Wir wissen, dass Menschen in der Vergangenheit auch im Kontext von ASF sexualisierte Gewalt und Übergriffe erfahren haben. Wir sprechen unser Bedauern aus, dass sexualisierte Gewalt im Rahmen von ASF-Maßnahmen geschehen ist, zu wenig getan wurde, um sie zu verhindern und wenn mit den Berichten und Hinweisen von Betroffenen nicht angemessen umgegangen wurde.

Wir ermutigen Menschen, sich zu melden, wenn sie im Kontext von ASF sexualisierte Gewalt erfahren oder beobachtet haben, vor allem, wenn sie von haupt- oder ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen ausging. Dafür steht eine unabhängige Ansprechperson zur Verfügung: Sarah Kimpel ist ausgebildete Sozialarbeiterin und Traumafachberaterin. Aktuell ist sie psychosoziale Beraterin bei LARA – Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt. Zudem steht auch die Geschäftsführerin Jutta Weduwen als Ansprechperson zur Verfügung, wenn dies gewünscht wird (Kontakte jeweils hier).

Alle Gespräche sind vertraulich und die Betroffenen entscheiden selbst, was sie erzählen möchten und ob Schritte zur weiteren Verfolgung gegangen werden sollen. Wenn die unabhängige Ansprechperson kontaktiert wird, werden keine Informationen an ASF weitergegeben, es sei denn, die betroffene Person möchte dies und stimmt dem zu.

Ansprechpersonen

Es gibt zwei unabhängige Ansprechpersonen, jeweils für Betroffene aktueller Fälle sowie für Betroffene von Vorfällen in der Vergangenheit. Zudem steht die ASF-Geschäftsführerin als Ansprechperson in der Geschäftsstelle bereit. Die Ansprechpersonen melden sich spätestens innerhalb einer Woche zurück. Sie unterstützen Betroffene sexualisierter Gewalt.

Alle Gespräche sind vertraulich und die Betroffenen entscheiden selbst, was sie erzählen möchten und ob Schritte zur weiteren Verfolgung gegangen werden sollen. Wenn die unabhängige Ansprechperson kontaktiert wird, werden keine Informationen an ASF weitergegeben, es sei denn, die betroffene Person möchte dies und stimmt dem zu.

Eine vertrauensvolle Person mit kurzem Haar lächelt freundlich in die Kamera vor grauem Hintergrund.

Daniela Kessler

Unabhängige Vertrauensperson für Betroffene sexualisierter Gewalt (aktuelle Fälle)

Sozialarbeiterin

Mail: vertrauensperson_asf@posteo.de

 

Jutta Weduwen

Geschäftsführerin

Mail: weduwen[at]asf-ev.de
Tel: +49 30 28 395-201
Fax: +49 30 28 395-135