Vererben und Zustiften
Mit einer Testamentsspende oder mit einer Zustiftung in eine der ASF-Treuhandstiftungen gestalten Sie Zukunft und schaffen bleibende Werte. Denn Ihre Unterstützung ermöglicht das Engagement junger Menschen – über die Generationen hinweg. Sie sichern somit nachhaltig die unabhängige Arbeit von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste. Wir beraten Sie dabei gerne.
Vererben für einen guten Zweck
Vererben für einen guten Zweck – so können Sie Aktion Sühnezeichen Friedensdienste in Ihrem Testament bedenken
Mit einem Testament können Sie Bleibendes schaffen und dafür Sorge tragen, dass Ihre Werte so weitergegeben werden und Ihr soziales oder politisches Engagement über Generationen so weitergeführt wird, wie Sie es sich wünschen. Sie können Ihren materiellen Nachlass (Geld, Haus, Möbel) Ihnen lieben Menschen zukommen lassen. Sie können aber auch gemeinnützige Organisationen wie Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V. bedenken, weil diese Ihre geistigen Werte verkörpern und sich für eine Sache einsetzen, die Ihnen wichtig ist.
Lesen Sie in einem Interview mit einer ehemaligen ASF-Freiwilligen, welche Beweggründe dazu geführt haben, dass sie Aktion Sühnezeichen Friedensdienste in ihrem Testament bedacht hat.
Sollten Sie sich für diese Möglichkeit interessieren, möchten wir Ihnen ans Herz legen, sich aktiv und fundiert mit diesem Thema auseinander zu setzen. In unserem Testamentflyer geben wir Ihnen erste Informationen, wie Sie Ihr persönliches Anliegen durch das Schreiben eines Testaments an zukünftige Generationen weitertragen können.
Gesetzliche Erbfolge
Wenn Sie kein Testament verfassen, legt die gesetzliche Erbfolge fest, wer wie viel erbt. Die gesetzliche Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Sie führt als gesetzliche Erben Blutsverwandte in einer bestimmten Ordnungsfolge je nach Verwandtschaftsgrad auf. Für Eheleute und eingetragene Lebenspartner*innen gilt ein eigenes Erbrecht.
Haben Sie keine Angehörigen, erhält automatisch der Staat Ihr Erbe.
Erbschaft
Der Erbe ist immer der Gesamtrechtsnachfolger. Das bedeutet, die Person übernimmt alle Rechte und Verpflichtungen des Testaments. Dazu gehören Vermögen und Schulden. Gibt es mehrere Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft, die einheitlich über alle Fragen entscheidet. Auch eine gemeinnützige Organisation wie Aktion Sühnezeichen Friedensdienste kann als Erbin eingesetzt werden.
Vermächtnis
Wenn Sie einer Person oder einer gemeinnützigen Organisation etwas vermachen wollen, ohne dass daraus Verpflichtungen für den Begünstigten entstehen, können Sie in Ihr Testament ein Vermächtnis einfügen („Ich vermache…“). Die Erben oder der Testamentsvollstrecker müssen dieses Vermächtnis in jedem Falle erfüllen.
Eine Beratung zu allen formellen Testamentsfragen bieten wir Ihnen gern an.
Wenn Sie noch zu Lebzeiten sehen wollen, welche Veränderungen Sie mit Ihrem Geld bewirken, empfiehlt sich eine Schenkung, Stiftung oder Zustiftung.
Schenkung
Eine Schenkung kann sinnvoll sein, wenn Sie zum Beispiel zu Lebzeiten das Familienunternehmen übergeben, das Haus an die Kinder übertragen oder Erbschaftssteuer sparen möchten. Vermögenswerte dürfen alle zehn Jahre im Rahmen der Freibeträge steuerfrei weitergegeben werden. Erfolgt die Schenkung innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod, wird sie steuerlich angerechnet. Alternativ können Sie veranlassen, dass die Schenkung erst nach Ihrem Tod wirksam wird. Damit fällt die Schenkung nicht in den Nachlass.
Zustiftung
Eine besondere Möglichkeit, mit Ihrem Erbe Gutes zu tun und sich langfristig für einen guten Zweck zu engagieren, ist die Zustiftung in eine bestehende Stiftung. Der Grundstock einer Stiftung bürgerlichen Rechts wird nicht angetastet, sondern die zu fördernde Arbeit aus den jährlich ausgeschütteten Zinserträgen finanziert. Mit einer Zustiftung schaffen Sie somit eine nachhaltige Grundlage, die gemeinnützige Arbeit, die Ihnen am Herzen liegt, dauerhaft zu sichern.
Unter dem Dach von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste existieren zwei Treuhandstiftungen: die Franz-und-Verena-von-Hammerstein-Stiftung und die Helga-Weckerling-Stiftung. Zustiftungen in die beiden ASF-Treuhandstiftungen sind ab 2.500 Euro möglich.
Erbschaften, Vermächtnisse, Schenkungen und das Zustiften in eine bestehende Stiftung zugunsten einer gemeinnützigen Organisation wie Aktion Sühnezeichen Friedensdienste sind von der Erbschaftssteuer befreit.
Franz-und-Verena-von-Hammerstein-Stiftung
Im Angedenken an das langjährige Engagement des ASF-Mitbegründers Franz von Hammerstein und seiner Frau Verena wurde 2023 von Familienmitgliedern die Franz-und-Verena-von-Hammerstein-Stiftung ins Leben gerufen. Damit ist ein neues Fundament gelegt, um die Arbeit von ASF dauerhaft zu stärken und die Werte und Ziele im Sinne ihrer Eltern und Großeltern weiterzuführen. Dieses Vorhaben soll durch weitere Zustiftungen wachsen.
Verena von Hammerstein (1922–2021)
Die Theologin unterstützte während des Kriegs in die Schweiz geflüchtete Jüdinnen und Juden. Nach Stationen in Genf und Paris setzte sie sich gemeinsam mit Franz von Hammerstein in den USA gegen Rassismus ein. Sie unterstützte ASF tatkräftig, übernahm zahlreiche Aufgaben und brachte ihre internationalen Kontakte in die Arbeit ein. Sie engagierte sich im jüdisch-christlichen Dialog und in der Entwicklungszusammenarbeit. Bis zu ihrem Tod blieb sie ASF eng verbunden.
Dr. Franz von Hammerstein (1921–2011)
Der Widerstand seiner Familie und der Dahlemer Kirchgemeinde prägten den Theologen sein Leben lang. Er kam als »Sippenhäftling« in Buchenwald in KZ-Haft. 1958 gründete er zusammen mit Lothar Kreyssig Aktion Sühnezeichen und gestaltete als Generalsekretär frühe Versöhnungsprojekte wie in Taizé und Coventry oder den Synagogenbau in Villeurbanne. Später wirkte er beim Ökumenischen Rat der Kirchen in Genf und als Direktor der Evangelischen Akademie West-Berlin. Er setzte sich noch lange im ASF-Vorstand und Kuratorium sowie in weiteren Initiativen ein – im Besonderen für Begegnungen in Mittel- und Osteuropa.
Im Zeichen der Erinnerung – aktiv gegen Rassismus und Antisemitismus, aktiv für Dialog und Verständigung
Im Sinne von Verena und Franz von Hammerstein ist der Zweck der Stiftung die Unterstützung der von ASF vertretenen Werte und verfolgten Ziele: Die Erinnerung an die Verfolgten der deutschen NS-Verbrechen wach zu halten, die Überlebenden und ihre Nachkommen zu begleiten und in Form von Freiwilligendiensten und Sommerlagern zeichenhaft und ganz praktisch Verantwortung für die Verbrechen und ihre Folgen zu übernehmen. Die geförderten Vorhaben kommen der gesamten Arbeit von ASF zu Gute: dem Engagement junger Menschen für Erinnerung, Demokratie, Vielfalt und Frieden; den Freiwilligendiensten und Sommerlagern, unseren Bildungsprogrammen, Veranstaltungen sowie Dialog- und Bildungsangeboten. Die Stiftung und ihre Zustifter*innen führen mit ihrem Beitrag das frühe Engagement von Verena und Franz von Hammerstein in die Zukunft.
Zustiftungen für die Franz-und-Verena-von-Hammerstein-Stiftung
Zustiftungen sind die einfachste und unbürokratischste Form, sich stifterisch zu engagieren – und ein idealer Weg, auf Dauer Sinn zu stiften: Sie führen zu langfristig höheren Erträgen, wodurch die Stiftung ihre Zwecke nachhaltiger verfolgen kann.
Werden Sie (Zu-)Stifter*in und sichern Sie damit dauerhaft die selbständige und unabhängige Arbeit im Sinne der Stiftungszwecke. Wir freuen uns über Stifter*innen, die ab einem Betrag von 2.500 Euro den Grundstock der Franz-und-Verena-von-Hammerstein-Stiftung erhöhen.
Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung (Zustiftungen) sind steuerlich besonders begünstigt.
Mit Ihrer Zustiftung ermöglichen Sie viel!
Mit einer Zustiftung zur Franz-und-Verena-von-Hammerstein-Stiftung tragen Sie in besonderem Maße zur Förderung der Grundanliegen der Arbeit von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste bei. Mit der Förderung unterstützen Sie zum Beispiel:
- den Besuch von Freiwilligen bei jüdischen Überlebenden in Israel, den USA oder Europa oder die Pflege von jüdischen Friedhöfen im östlichen Europa durch Sommerlager-Gruppen
- das soziale Engagement von Freiwilligen für Menschen mit Behinderung, in Kinder- und Frauenhäusern oder in Sucht- und Obdachlosenprojekten
- die Auseinandersetzung von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte mit den NS-Verbrechen und den Geschichten in der Migrationsgesellschaft
- unsere Kampagnen, Publikationen und Netzwerkarbeit gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und andere Formen der Menschenfeindlichkeit und für eine offene demokratische Gesellschaft
Gerne stehen wir für Ihre Fragen und Anregungen bereit. Herzlichen Dank für Ihr Interesse!
Helga-Weckerling-Stiftung
Die Helga-Weckerling-Stiftung wurde im Jahr 2005 gegründet. Die Pastorin der Bekennenden Kirche unterstützte im Krieg gegen viele Widerstände Jüdinnen und engagierte sich nach Kriegsende für Erinnerung und internationale Verständigung. Mit einer Spende schuf der Pfarrer Rudolf Weckerling den Grundstock für die nach seiner Ehefrau benannte Stiftung.
Frieden und Versöhnung
Zweck der Stiftung ist es – im Sinne von Helga Weckerling und in Aufnahme und Weiterführung des Gründungsgedankens der Aktion Sühnezeichen von 1958 –, die Versöhnung mit den vom nationalsozialistischen Deutschland überfallenen wie von der Vernichtung bedrohten Völkern und Menschengruppen und die Entwicklung der Friedensfähigkeit zu fördern.
Neben dem christlich-jüdischen Dialog und dem Engagement für die Rechte der Frauen in der Kirche lag Helga Weckerling dabei besonders auch die Verständigung mit den Menschen in Osteuropa am Herzen.
Helga Weckerling
Die Theologin wurde in Berlin geboren und unterstützte hier in einem Frauenkreis in der Kaiser-Wilhelm-Kirche getaufte Jüdinnen. Die Bekennende Kirche ordinierte sie klandestin 1937 zur Pastorin. 1943 heiratete sie den Pfarrer Rudolf Weckerling. Sie übernahm in Dühringshof im heutigen Polen ein Pfarramt. 1948 konnte sie mit ihrem Mann zunächst gemeinsam den Pfarrdienst in einer Spandauer Gemeinde leiten, bevor Frauen wieder aus dem Pfarramt gedrängt wurden. Gemeinsam engagierten sie sich für die Aktion Sühnezeichen und im internationalen Austausch, so im Pfarramt in Beirut, wo Helga Weckerling wieder als Pastorin wirken konnte.
Friedensdienste unter schwierigen Bedingungen
Immer wieder erleben die Freiwilligen, dass die Wunden der NS-Vergangenheit unter einer dünnen Decke des gesellschaftlichen Verdrängens und der Alltagsbewältigung liegen. Die Friedensdienste von jungen Deutschen, die als ASF-Freiwillige aus dem Bewusstsein für das Weiterwirken von Geschichte handeln, lassen die scheinbar vergessenen Erlebnisse an die Oberfläche kommen und tragen zugleich zu ihrer Bearbeitung bei.
Zustiftungen für die Helga-Weckerling-Stiftung
Zustiftungen sind die einfachste und unbürokratischste Form, sich stifterisch zu engagieren. Wir freuen uns über Stifter*innen, die ab einem Betrag von 2.000 Euro mit einer Zustiftung den Grundstock der Helga-Weckerling-Stiftung erhöhen.
Zustiftungen sind in erhöhtem Maße steuerlich gefördert.
Mit Ihrer Zustiftung ermöglichen Sie viel.
Mit einer Zustiftung zur Helga-Weckerling-Stiftung tragen Sie unter anderem dazu bei, dass Shoah-Überlebende in Prag betreut und Schülergruppen bei Gedenkstättenbesuchen in Auschwitz begleitet werden.
Bitte kommen Sie mit uns ins Gespräch. Herzlichen Dank!