Führung durch das Berliner Kammergericht

ASF auf Erkundung

Unsere Erkundung am Freitag, 16. Oktober 2026 führt uns um 13:30 Uhr zum Kammergericht in der Elßholzstraße 30-33 in 10781 Berlin. Es geht bei dieser Führung um die Frage, was eine angemessene Art und Weise darstellt, um an die NS-Unrechtsjustiz erinnern.

Das Kammergericht in Berlin ist das älteste ununterbrochen tätige deutsche Gericht. Seine Geschichte geht zurück bis ins 15. Jahrhundert. 1913 bezog das Gericht sein damals neu errichtetes Gebäude am Heinrich-von-Kleist-Park, dem ehemaligen Botanischen Garten.

Der Plenarsaal im Gebäude erlangte traurige Berühmtheit durch die dort vom „Volksgerichtshof“ der Nazis durchgeführten und heimlich gefilmten Schauprozesse gegen die Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944.

Nach dem 2. Weltkrieg war das Gebäude öffentlich nicht mehr zugänglich und diente als Residenz des Alliierten Kontrollrats der vier Siegermächte. Nach umfangreicher Sanierung wird das Gebäude wieder vom Berliner Kammergericht genutzt. Zugleich ist es Sitz des Berliner Verfassungsgerichtshofs und weiterer Gerichte.

Die Führung wird ca. 1,5 Stunden dauern. Dabei kommen auch die Schrecken und das Unrecht der NS-Justiz zur Sprache und wir diskutierten die Konsequenzen, die daraus unser demokratischer Rechtsstaat und unsere unabhängige Justiz heute ziehen.

Die Sicherheitskontrolle erfordert ein Personaldokument und wir müssen etwas Zeit einplanen. Wir treffen uns deshalb bereits um 13.15 Uhr.

Die Gruppengröße ist auf 25 Teilnehmer*innen begrenzt. Wir bitten bis spätestens 2. Oktober 2026 um eine verbindliche Rückmeldung für die Teilnahme an unserer Erkundung.

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    ASF auf Erkundung ist ein Format von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste, bei dem Interessierte sich auf Exkursionen zu historischen, politischen und gesellschaftlichen Themen in Berlin und Umgebung begeben. Die Veranstaltungsreihe wird durch eine Ko-Finanzierung des EU-Programmes Erasmus+ realisiert. Die Europäische Union finanziert dieses Vorhaben, die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen der Autor*innen und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) wider. Weder die Europäische Union noch die EACEA können dafür verantwortlich gemacht werden.