Spätestens seit der Einstufung der Alternative für Deutschland (AfD) als gesichert rechtsextrem durch den Verfassungsschutz hat die Diskussion über ein mögliches Parteiverbot spürbar an Dynamik gewonnen. In der Öffentlichkeit, in der Politik und in der Zivilgesellschaft wird intensiv diskutiert, ob ein Verbot der AfD rechtlich möglich, politisch sinnvoll und gesellschaftlich geboten ist. Aktion Sühnezeichen Friedensdienste hat gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus (BAG K+R) ein Positionspapier veröffentlicht, das einen differenzierten Beitrag zu dieser Debatte leisten will.
Auf der Hand in Hand-Kundgebung im Februar 2024. Bild: Julius Liebing [CC-BY]
Die Mitglieder der BAG K+R und verschiedene Partnerorganisationen in der Zivilgesellschaft setzen sich schon seit längerer Zeit mit der Frage eines AfD-Verbots auseinander – aus einer zivilgesellschaftlichen, menschenrechtsorientierten und demokratiefördernden Perspektive. Jeweils etwas anders gelagert wird auch in weiteren europäischen Demokratien diskutiert, wie mit rechtsextremen, autoritären und demokratiefeindlichen Parteien und Bewegungen umgegangen werden soll.
Das Papier selbst versteht sich nicht als abschließendes Urteil, sondern als Einladung zur Auseinandersetzung. Es stellt zentrale Argumente für und gegen ein mögliches Verbotsverfahren gegenüber und skizziert die Spannungsfelder, die mit einer solchen Entscheidung verbunden sind.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus (BAG K+R) ist ein ökumenisches Netzwerk von ca. 50 Organisationen, Basisinitiativen und Projektstellen aus dem kirchlichen Raum und der Zivilgesellschaft. Ihre Mitglieder treten Rechtspopulismus, Rechtsextremismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegen.“ ASF hat die Trägerschaft übernommen.